1. Maschinen- und
Anlagensicherheit von neuen und alten Maschinen
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Bestandsaufnahme inkl. Risikobeurteilung
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Festlegung von Mindeststandards einer „sicheren“ Maschine
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Sicherheitstechnische Prüfung sämtlicher Maschinen (gem. Abschnitt 4, AM-VO für alte Maschinen)
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Erstellung technischer Dokumentationen (CE-Kennzeichnung, etc.) und Betriebsanleitungen
2. Abnahmeprüfungen und/ oder wiederkehrende Prüfungen gemäß der Abschnitte 1 – 4 der AM-VO
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Krane einschließlich Ladekrane auf Fahrzeugen, ausgenommen schienengebundene und nicht schienengebundene Fahrzeugkrane (Mobilkrane), sowie
Turmdrehkrane
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sonstige kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, die vor der Verwendung eingebaut oder montiert werden müssen
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durch mechanische oder elektronische Führungs- bzw. Leitsysteme geführte Regalbediengeräte
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Fahrzeughebebühnen
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auf Fahrzeugen aufgebaute Ladebordwände
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kraftbetriebene Anpassrampen
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fest montierte Hubtische zur ausschließlichen Beförderung von Gütern
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Arbeitskörbe für Krane, Hubstapler und mechanische Leitern, wenn die Verwendung vom Hersteller oder Inverkehrbringer
des Kranes, Hubstaplers oder der mechanischen Leiter nicht vorgesehen ist
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Fassadenbefahrgeräte, Mastkletterbühnen, Bauaufzüge mit Personenbeförderung, Einrichtungen zur Beförderung von ArbeitnehmerInnen im Schornsteinbau
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kraftbetriebene Türen und Tore einschließlich solcher von Fahrzeugen und Schließkraftmessungen an Tür- und Torsystemen nach DIN 18650
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Tore, die sich nach oben öffnen, mit einer Torblattfläche über 10m²
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Materialseilbahnen, auf die das Seilbahngesetz 2003, BGBl. 1 Nr. 103/2003, aufgrund § 3 Z 2 und 3 SeilbG 2003 keine Anwendung findet
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Bagger und Radlader zum Heben von Einzellasten
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Förderanlagen für Untertagebauarbeiten (z.B. Schachtbefahrungsanlagen, Schrägaufzüge)
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Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel für Lasten oder Arbeitskörbe
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selbstfahrende Arbeitsmittel, ausgenommen Fahrzeuge, für die eine Prüfpflicht nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967),
BGBl. Nr. 267, besteht
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Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz
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Befahr- und Rettungseinrichtungen
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mechanische Leitern
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Stetigförderer, ausgenommen Förderbänder und Rollenbahnen unter 5 m Förderlänge
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kraftbetriebene Pressen, Stanzen und Spritzgießmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme
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Bolzensetzgeräte